Google-Löschantrag – Erklärung & Praxistipps

Erfahre, wie du unerwünschte Informationen aus den Google-Suchergebnissen entfernen kannst und welche Schritte dabei entscheidend sind.
Veröffentlicht am
November 30, 2024
7 min.

Hast du dich jemals gefragt, wie du unerwünschte Informationen aus dem Internet entfernen kannst?

Dann wird es Zeit, dass du von dem Google-Löschantrag erfährst.

In diesem Artikel erzähle ich dir alles Wichtige darüber, wie du einen solchen Antrag stellst und worauf du achten solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Google-Löschantrag ermöglicht es dir, persönliche Daten aus den Suchergebnissen zu entfernen.
  • Der Antrag ist besonders relevant für den Schutz deiner Privatsphäre im Internet.
  • Es gibt spezifische Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit der Antrag erfolgreich ist.
  • Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, Geduld ist demnach gefragt.
Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Bestimmt hast du auch schon von jemandem mitbekommen, dass alte, peinliche Fotos aus der Jugend in bestimmten Google-Suchergebnissen aufgetaucht sind.

Und bestimmt hast du dich dann gefragt: Was, wenn das auch mir mal passiert?

Heute, wo wir in einer Welt leben, in der alles und jeder online zu finden ist, wird der Schutz der eigenen Privatsphäre immer wie wichtiger.

Der Google-Löschantrag bietet dir eine Möglichkeit, die Kontrolle über die eigenen Daten zurückzugewinnen und Dinge aus dem Internet zu entfernen.

In diesem Artikel möchte wir dich darüber aufklären, wie das Ganze funktioniert!

Google-Suchleiste mit einer bunten Lupe und einem roten Papierkorb-Symbol, das die Löschung oder Entfernung von Inhalten symbolisiert

Was ist ein Google-Löschantrag?

Der Google-Löschantrag ist im Prinzip ein Werkzeug.

Er hilft dir dabei, persönliche Informationen aus den Google-Suchergebnissen zu entfernen.

Stell dir vor, du findest etwas über dich im Internet, das du lieber nicht öffentlich sehen möchtest.

Vielleicht ein altes Foto oder ein unvorteilhafter Artikel über dich oder dein Unternehmen.

Mit einem Löschantrag kannst du Google bitten, diese Inhalte aus den Suchergebnissen zu entfernen.

Wie funktioniert der Google-Löschantrag?

Der Prozess beginnt mit dem Ausfüllen eines Online-Formulars auf der Google-Website.

Screenshot von Google-Seite, mit diversen Links und Informationen zum Google-Löschantrag

Hier musst du genau angeben, welche Informationen du entfernen lassen möchtest und warum:

Folgende Inhalte kannst du laut den Google-Richtlinien entfernen lassen: 

  • Anstössige oder intime persönliche Bilder aus den Google-Suchergebnissen entfernen
  • Nicht einvernehmlich aufgenommene oder veröffentlichte, gefälschte Bilder und Videos sexueller Handlungen aus den Google-Suchergebnissen entfernen
  • Verbindung meines Namens mit irrelevanten sexuellen Inhalten aus den Google-Suchergebnissen entfernen
  • Personenidentifizierbare Informationen oder Doxing-Inhalte aus den Google-Suchergebnissen entfernen
  • Inhalte aus Ihrem Privatleben auf Websites, bei denen die Entfernung von Inhalten bezahlt werden muss, aus den Google-Suchergebnissen entfernen lassen
  • Inhalte, die sich auf Personen unter 18 Jahren beziehen
  • Bilder von Minderjährigen aus den Google-Suchergebnissen entfernen
  • Visuelle Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern melden

Nachdem du eingegrenzt hast, ob es in deinem Fall möglich ist, einen Antrag zu stellen, ist es wichtig, dass du Google so viele Details wie möglich bereitstellst.

Google wird dann deinen Antrag prüfen und entscheiden, ob die Informationen entfernt werden können.

Ich empfehle dir ebenfalls (falls möglich), weitere Beweise oder Dokumente bei deinem Antarg anzuhängen.

Der Prozess eines Löschantrags kann einige Wochen dauern, also sei geduldig.  

Wenn dein Antrag abgelehnt wird, hast du die Möglichkeit, Einspruch zu erheben oder zusätzliche Informationen bereitzustellen, um deinen Fall zu stärken.

Meine 4 Tipps für einen erfolgreichen Löschantrag

Um die Chancen auf einen erfolgreichen Löschantrag zu erhöhen, gibt es einige Tipps, die ich dir geben kann und die du beachten solltest.

Erstens, sei präzise und spezifisch in deiner Anfrage.

Je klarer du darlegen kannst, warum die Informationen entfernt werden sollten, desto besser.

Zweitens, du solltest sicherstellen, dass du alle erforderlichen Dokumente und allfällige Beweise mit dem Löschantrag einreichst.

Das könnte beispielsweise ein Gerichtsurteil oder ein offizielles Dokument sein, das deine Ansprüche auf eine Löschung der inhalte unterstützt.

Drittens, hab Geduld und bewahre Ruhe.

Google gibt keine genauen Daten an, wie lange die Prüfung von Löschanträgen in Anspruch nimmt und der Prozess ist nicht transparent.

Deshalb musst du damit rechnen, dass es einige Tage bis Wochen dauern kann, bis du eine Rückmeldug erhältst.

Viertens, Auch wenn dein Antrag abgelehnt werden sollte, gib nicht auf.

Überlege dir genau, ob du zusätzliche Informationen bereitstellen kannst oder ob es andere rechtliche Schritte gibt, die du unternehmen kannst, um deine Inhalte entfernen zu lassen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für deinen Google-Löschantrag

Schritt 1: Voraussetzungen und Gründe prüfen

Bevor du den Antrag stellst, solltest du prüfen, ob die Inhalte wirklich entfernt werden sollten und ob dein Anliegen den Anforderungen des Rechts auf Vergessenwerden entspricht.

Häufige Gründe für die Löschung sind:

  • Veraltete oder falsche Informationen

  • Inhalte, die dein Privatleben oder deinen Ruf schädigen

  • Daten, die für Dritte keinen relevanten Nutzen mehr haben

Schritt 2: Den richtigen Löschantrag aufrufen

Gehe zur Google-Seite zum Recht auf Vergessenwerden (hier der direkte Link: Google-Löschantrag).

Dort findest du die Formulare für die Beantragung der Löschung von persönlichen Informationen aus den Google-Suchergebnissen.

Schritt 3: Formular ausfüllen – Persönliche Daten angeben

Im Formular werden zunächst grundlegende Angaben zu deiner Person abgefragt:

  • Vollständiger Name

  • E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen

  • Informationen zur betroffenen Person (falls du den Antrag für jemand anderen stellst)

Schritt 4: URLs und Inhalte, die entfernt werden sollen

Gib die URLs ein, die du aus den Suchergebnissen entfernen lassen möchtest.

Beschreibe jeweils, warum du die Löschung dieser Links oder Inhalte forderst.

Google benötigt genaue Angaben zu:

  • Der URL der problematischen Seite

  • Der Art des Inhalts (z. B. Bild, Artikel, Name)

  • Eine Begründung, warum die Entfernung im Sinne des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte notwendig ist

Schritt 5: Beweise und Nachweise hochladen

Zur Unterstützung deines Antrags ist es hilfreich, relevante Beweise oder Dokumente beizufügen.

Dazu können gehören:

  • Offizielle Dokumente wie Gerichtsentscheide

  • Erklärungen oder Nachweise, die die Auswirkungen des Inhalts auf deine Privatsphäre belegen

Falls du einen Rechtsanwalt eingeschaltet hast, könnte auch eine Stellungnahme des Anwalts hilfreich sein.

Schritt 6: Bestätigung und Überprüfung der Angaben

Bevor du den Antrag abschickst, solltest du alle Angaben sorgfältig prüfen.

Unvollständige oder ungenaue Informationen können zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.

Bestätige anschliessend, dass alle Angaben korrekt sind und lies dir die Hinweise zu den Google-Richtlinien und dem Verfahren durch.

Schritt 7: Antrag einreichen

Klicke auf „Absenden“, um deinen Antrag offiziell einzureichen.

Du erhältst anschliessend eine Bestätigungs-E-Mail, die deinen Antrag bestätigt und Hinweise zur weiteren Vorgehensweise enthält.

Schritt 8: Wartezeit und Geduld

Die Bearbeitung des Antrags kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Google prüft jeden Antrag sorgfältig, und falls weitere Informationen erforderlich sind, erhältst du eine Nachricht per E-Mail.

Schritt 9: Entscheidung und eventueller Einspruch

Wenn der Antrag genehmigt wird, werden die betroffenen Suchergebnisse entfernt.

Bei einer Ablehnung gibt Google meist eine Begründung an.

In diesem Fall kannst du:

  • Einen Einspruch einlegen oder

  • Weitere Beweise und Dokumente nachreichen, um deinen Anspruch zu stärken

Schritt 10: Alternative Schritte und weitere Unterstützung

Sollte der Löschantrag mehrfach abgelehnt werden, solltest du die Hilfe eines Rechtsanwalts oder die direkte Kontaktaufnahme mit der betreffenden Website in Erwägung ziehen.

In einigen Fällen können Inhalte auch durch das Notice-and-Takedown-Verfahren oder durch Kontaktaufnahme mit dem Suchmaschinenbetreiber (z. B. bei Bing) entfernt werden.

Praktische Tools zur Unterstützung beim Google-Löschantrag

Wie oberen bereits ausführlich erklärt bietet Google selbst bietet detaillierte Anleitungen, FAQs sowie das Online-Formular, um den Antrag zu stellen.

Übrigens bieten diese Option auch andere Suchmaschinen wie Bing bieten diese Möglichkeit, um die Persönlichkeitsrechte der Nutzer zu schützen.

Falls du bei deinem Antrag Unterstützung benötigst, kann es hilfreich sein, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der auf Persönlichkeitsrechte und Internetrecht spezialisiert ist.

Ein Rechtsanwalt kann dir dabei helfen, deinen Löschungsanspruch zu stärken und das Notice-and-Takedown-Verfahren zu verstehen.

Für Unternehmen oder grössere Organisationen ist es sicherlich empfehelnswert zuerst eine Rechtsberatung hinzuzuziehen, um eine rechtssichere und fundierte Antragstellung zu gewährleisten.

Häufige Fehler beim Google-Löschantrag

Der grösste Fehler, den dumachen kannst, ist es, unvollständige oder ungenaue Informationen bereitzustellen.

Achte wirklich darauf, dass du alle erforderlichen Felder im Formular korrekt ausfüllst, da Google detaillierte Angaben zur Person, E-Mail-Adresse, URL der Einträge sowie zu den spezifischen Gründen für die Löschung benötigt.

Unvollständige Anträge können abgelehnt werden, was den Prozess unnötig verlängert.

Ein weiterer häufiger Fehler besteht darin, den Antrag zu früh aufzugeben.

Suchmaschinenbetreiber wie Google prüfen Löschanträge sorgfältig und oft sind mehrere Anträge nötig, um die Löschung erfolgreich durchzuführen.

Wiederholte Anträge oder ergänzende Informationen können hilfreich sein, wenn der Antrag in der ersten Instanz abgelehnt wird.

Geduld und eine sorgfältige Bearbeitung jedes Schritts im Verfahren erhöhen die Chancen auf eine erfolgreiche Entfernung der Inhalte aus den Suchergebnissen.

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Fallbeispiel: Mario Costeja González

Der Fall von Mario Costeja González bietet einen interessanten Einblick in die Datenschutzpraktiken rund um Löschanträge bei Google.

Mario Costeja González beantragte die Entfernung eines Google-Eintrags, der auf einen alten Zeitungsartikel verlinkte.

Dieser Artikel berichtete über die Zwangsversteigerung seines Hauses aufgrund von Schulden. Diese Schulen waren jedoch längst beglichen und Costeleja bestand darauf, dass diese Falschinformationen aus dem Internet entfernt werden.

Die Argumenation von Costeja González stützte sich darauf, dass die Informtionen veraltet seien und diese sein Privatleben und Ruf beschädigen würden.

Er forderte also die Löschung des Artikels aus den Suchergebnissen von Google.

Das Recht auf Vergessenwerden und der EuGH

Sein Fall landete schliesslich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Dieser entschied im Mai 2014, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichtet sind, personenbezogene Einträge aus ihren Suchergebnissen zu löschen, wenn diese die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person verletzen.

Dieses Urteil war ein wichtiger Schritt zur Etablierung des Rechts auf Vergessenwerden, welches den Schutz der eigenen Daten im Internet stärkt.

Das EuGH-Urteil verpflichtet Google, Bing und andere Suchmaschinen, unter bestimmten Voraussetzungen personenbezogene Inhalte aus den Ergebnissen zu entfernen.

Aber es ist auch wichtig zu erwähnen, dass ein Google-Löschantrag immer eine stichfeste Begründung haben musss. Falls die Informationen von grossem öffentlichen Interesse sind, kann zudem von einer Löschung abgesehen werden, auch wenn diese Informationen die Privatssphäre gewisser Personen einsschränken.

Google müssen also beu jedem Antrag verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen – z.B. eben ob ein öffentliches Interesse an den Inhalten besteht oder ob das Recht der Person auf Privatsphäre überwiegt.

Darum ist eine gute Argumentation und Dokumentation deines Antrags das A und O, um erfolgreich zu sein.

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Artikel geschrieben von
Ato Herzig
Ato Herzig ist Mitgründer der Beyondweb GmbH und Experte in den Bereichen Webdesign, SEO und Online-Skalierung im B2B-Bereich. Durch einen Management Masterabschluss von der Universität St. Gallen (HSG) verfügt über fundiertes Business Know-how, wodurch er bereits zahlreichen Unternehmen helfen konnte ihr digitales Umsatzpotenzial zu realisieren.

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